§1 Allgemeines

(1) Christian Dost, geschäftlich handelnd unter der Bezeichnung „EarthTrail“, Radeberger Straße 31, 01099 Dresden (im Folgenden auch „wir“ oder „EarthTrail“ genannt) bietet Outdoor Guide Ausbildungen (nachfolgend auch zusammenfassend „Weiterbildung“) zu nachfolgenden Weiterbildungsbedingungen an.

(2) Die Teilnahme an unseren Weiterbildungen bestimmt sich ausschließlich nach den vorliegenden Weiterbildungsbedingungen, soweit nicht im Einzelfall vertraglich etwas anderes vereinbart ist. Abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kunden wird ausdrücklich widersprochen.

(3) Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so gelten unsere Weiterbildungsbedingungen auch für zukünftige Geschäfte, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

 §2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Weiterbildungsbedingungen ist oder sind:

  1. „Teilnehmer“, die bei Vertragsschluss konkret benannte natürliche Person, welche an dem jeweiligen Training teilnehmen soll und

  2. „Kunde“, die natürliche Person, Personenmehrheit, rechtsfähige Personengesellschaft und/oder juristische Person, welche unser Vertragspartner wird.

§3 Weiterbildungsumfang

(1) Die Weiterbildung umfasst 7 Weiterbildungsveranstaltungen / Module mit insgesamt 22 Unterrichtstagen. Die Module, die nicht zwingend in dieser Reihenfolge durchgeführt werden müssen, sind wie folgt aufgeschlüsselt:

  • Modul 1: Orientierung und Tourplanung (3 Tage)

  • Modul 2: Seil und Fels (4 Tage)

  • Modul 3: Nahrung aus der Natur (3 Tage)

  • Modul 4: Wildnis Survival (3 Tage)

  • Modul 5: Erste Hilfe Outdoor (3 Tage)

  • Modul 6: Gewässer und Kanu (4 Tage)

  • Modul 7: Prüfungsmodul (2 Tage)

(2) Die Weiterbildung ist nur in Gänze, die Module nicht als Einzelmodule buchbar.
 

§4 Kein Widerrufsrecht für Verbraucher

Wir weisen darauf hin, dass es sich – so Sie den Vertrag als Verbraucher (§ 13 BGB) schließen – um einen solchen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt, welcher für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Folglich besteht kein Widerrufsrecht (vgl. § 312g Abs. 2 Nr. 9 a.E. BGB).

§5 Vertragsabschluss für unsere Weiterbildung, aufschiebende Bedingung Vertragsschluss

(1) Wir informieren über die Internetseite www.earthtrail.de/outdoorguide-wildnisfuehrer-ausbildung über die buchbaren Weiterbildungen. Dies stellt noch kein verbindliches Angebot zum Abschluss von Verträgen unsererseits dar.

(2) Sie können eine Anmeldung für sich und/oder Dritte für eine Teilnahme an unseren Weiterbildungen vornehmen, indem Sie das auf unserer vorstehend benannten Website stehende Anmeldeformular für die gewünschte Weiterbildung ausfüllen. Sie geben ein verbindliches Angebot ab (nachfolgend auch „Anmeldung“), indem Sie die dabei abgefragten Daten eingeben und nach Durchlaufen des Anmeldevorgangs sowie Prüfung Ihrer eingegebenen Daten auf der Übersichtsseite und Bestätigung der Weiterbildungsbedingungen und der Datenschutzbestimmungen im abschließenden Schritt des Anmeldeprozesses die Anmeldung durch Aktivierung der Schaltfläche „Jetzt zahlungspflichtig anmelden“, absenden. Vor Absenden der Anmeldung können Sie die Anmeldedaten jederzeit ändern oder löschen sowie durch Schließen des Browser-Fensters den Anmeldevorgang abbrechen. Nach Absendung Ihrer Anmeldung über das Internet erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Diese Bestätigungs-E-Mail stellt noch keine Annahme des Angebots dar, sondern lediglich eine Information über den Eingang der Anmeldung unter Wiedergabe der wesentlichen Anmeldedaten.

(3) Sollte der Teilnehmer noch nicht volljährig sein, ist zusätzlich die schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten notwendig.

(4) Der Vertragsabschluss kommt durch unsere ausdrückliche Annahmeerklärung per E-Mail oder auf dem Postweg oder stillschweigend zustande. Sie sind an Ihr Angebot für 14 Tage gebunden.

(5) Der Vertragsschluss steht jedoch unter der aufschiebenden Bedingung, dass Sie die mit der Anmeldung für die Weiterbildung fällig werdende Anmeldegebühr fristgerecht an uns zahlen. Die Höhe der Gebühr sowie das Zahlungsziel entnehmen Sie bitte den Informationen auf unserer Webseite zu dem buchbaren Training sowie unserer Bestätigungs-Email.

(6) Für den Vertragsschluss steht ausschließlich Deutsch als Sprache zur Verfügung.

(7) Der Vertragsinhalt wird durch uns gespeichert für

- die Dauer der Vertragserfüllung (Rechtsgrundlage hierfür ist Artikel 6 Abs. 1, S. 1, lit. b) DS-GVO) sowie

- nachrangig zur Erfüllung unserer (insbesondere steuer-) gesetzlichen Pflichten (Rechtgrundlage Artikel 6 Abs. 1, S. 1, lit. c) DS-GVO)

Der Vertragsinhalt wird Ihnen zudem mit der Bestätigungs-Email zugesendet und kann Ihnen im Falle des Verlusts Ihrer Unterlagen auf Anforderung in Abschrift übersendet werden.

§6 Leistungen und nachträgliche Abänderung des Leistungsangebots

(1) Wir sorgen bei der inhaltlichen Gestaltung der Weiterbildungsmodule nach eigenem Ermessen dafür, dass nach aktuellen fachlichen und didaktischen Erkenntnissen vorgegangen wird. Entsprechendes gilt für die Auswahl der jeweiligen Trainer. Der Umfang der individuellen Leistungen ergibt sich aus den Informationen zur buchbaren Weiterbildung auf unserer Webseite und sonstigen Leistungsbeschreibungen auf unserer Website.

(2) Änderungen oder Abweichungen inhaltlicher und organisatorischer Art können wir im Hinblick auf die beschriebene Leistung vor oder während der Durchführung der Weiterbildung nach billigem Ermessen (§§ 315 ff. BGB) dann vornehmen, wenn die Änderungen oder die Abweichungen zweckmäßig sind und soweit diese die Weiterbildung in ihrem Kern nicht völlig verändern.

(3) Die Anmeldung gilt im Hinblick auf eine bestimmtes Weiterbildungs-Thema, nicht aber in Bezug auf einen bestimmten Trainer. Wir sind berechtigt, den vorgesehenen Trainer im Bedarfsfalle (z.B. Krankheit oder sonstige Hinderungsgründe) durch andere, gleich qualifizierte Personen zu ersetzen.

(4) Wesentliche Änderungen oder Abweichungen im Sinne der vorstehenden Absätze 2 und 3 werden wir Ihnen rechtzeitig, spätestens aber drei Werktage vor Beginn der Weiterbildungsmodule mitteilen. Als wesentlich gelten insbesondere solche Änderungen, die sich auf den Ort und die Zeit der Trainingsdurchführung sowie auf den Ersatz des Trainers beziehen.

§7 Mitwirkungspflichten der Kunden, Voraussetzungen für die Weiterbildungsteilnahme

(1) Sie haben die Mitwirkungshandlungen, die zur Ausführung der von uns geschuldeten Leistungen erforderlich sind, vollständig und rechtzeitig zu erbringen. Insbesondere haben Sie uns die notwendigen Personalien der Teilnehmer unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

(2) Der Teilnehmer muss selbst oder über die Erziehungsberechtigten krankenversichert sein sowie bei der Kursteilnahme in gesundheitlich guter Verfassung sein.

(3) Sie haben uns unaufgefordert und rechtzeitig, mindestens 5 Tage vor Trainingsbeginn, alle Erkrankungen und/oder sonstige Beeinträchtigungen (z.B. Medikamentenbedarf, Allergien etc.) des Teilnehmers mitzuteilen. Falsche oder unvollständige Angaben können je nach Auswirkung derselben im Einzelfall aus Sicherheitsgründen zum teilweisen oder auch vollständigen Ausschluss aus dem Training führen.

(4) Sollten Teilnehmer wider Erwarten Grund zu Beanstandungen haben, so sind sie verpflichtet, dies sofort der örtlichen Seminarleitung mitzuteilen. Diese ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. Ansprüche müssen innerhalb von 4 Wochen nach dem vereinbarten Rückkehrdatum schriftlich geltend gemacht werden. Sämtliche Ansprüche verjähren 6 Monate nach dem vereinbarten Weiterbildungsende.
 

§8 Weiterbildungsgebühr und Zusatzleistungen

(1) Von der Ihrerseits geschuldeten Vergütung (nachfolgend „Weiterbildungsgebühr“) sind die jeweiligen gebuchten Weiterbildungen sowie ggf. von uns (leihweise) zur Verfügung gestellte Ausrüstungsgegenstände, Trainingsmaterialien umfasst. Näheres dazu findet sich in den Informationen zur Weiterbildung auf unserer Webseite.

(2) Ein Frühbucherrabatt kann in Anspruch genommen werden, wenn die Anmeldung und Zahlungseingang der Anzahlung mindestens 144 Tage (20 Wochen) vor Weiterbildungsbeginn (Modul 1) erfolgt. Der Weiterbildungspreis reduziert sich hierdurch um 200 Euro (zzgl. MwSt.).

(3) In Absprache besteht die Möglichkeit der Ratenzahlung. Bei Inanspruchnahme der Option zur Ratenzahlung erhöht sich der Weiterbildungspreis um 200 Euro. Nach Zahlung der Anzahlung ist der Restbetrag in zwei Raten von je 35 Prozent des Weiterbildungspreises vor Beginn von Modul 2 und Modul 4 zu zahlen.

(4) Die Weiterbildungsgebühr versteht sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit eine solche anfällt.

(5) Soweit der Teilnehmer weitere Ausrüstungsgegenstände bei uns anfragt, die von ihm selbst mitzubringen wären (z.B. Schlafsack bei Übernachtungen o.ä.), fällt dafür eine separat zu vereinbarende Leihgebühr an.

(6) Kosten für Übernachtungen, die nicht im einfachen Outdoor Camp, sondern auf Campingplätzen oder sonstigen bewirtschafteten Beherbergungsplätzen von Drittanbietern stattfinden, sind von der Weiterbildungsgebühr nicht umfasst. Für das Modul “Seil und Fels” ist eine zusätzliche Gebühr für die Nutzung der Kletterhalle zu zahlen, bei Gewässer und Kanu“ fallen für Boote, Kälteschutz und Schwimmwesten zusätzliche Kosten an.

(7) Die Weiterbildungsgebühr deckt die Kosten des Prüfungsmoduls, wird diese nicht bestanden, berechnen wir für ein erneutes Antreten eine Prüfungsgebühr in Höhe von 200 Euro.

§9 Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltung

(1) Die Anmeldegebühr in Höhe von 30 Prozent des Weiterbildungspreises ist vollständig unverzüglich nach Ihrer Anmeldung auf folgendes Konto zu überweisen: Christian Dost, GLS Gemeinschaftsbank eG, IBAN: DE52430609671133502500, BIC: GENODEM1GLS. Die Anmeldegebühr gilt als anteilige Vorschusszahlung und wird auf die Gesamtvergütung des Trainings verrechnet.

(2) Die Weiterbildungsgebühr ist vollständig bis spätestens 29 Tage vor Kursbeginn auf folgendes Konto zu überweisen: Christian Dost, GLS Gemeinschaftsbank eG, IBAN: DE52430609671133502500, BIC: GENODEM1GLS.

(3) Sie haben die vertraglich vereinbarten Weiterbildungsgebührengebühren vollständig zu entrichten, auch wenn einzelne Weiterbildungsveranstaltungen / Module, gleich aus welchem Grunde, von dem oder mehreren Teilnehmern versäumt werden.

(4) Geraten Sie mit Zahlungspflichten in Verzug, sind unsere Forderungen gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) in Höhe von 5 Prozentpunkten sowie im Übrigen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins zu verzinsen. Unberührt bleibt unser Recht, einen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen; Sie sind im Falle vorstehenden Halbsatzes berechtigt, nachzuweisen, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist.

(5) Sie sind zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt oder von uns ausdrücklich anerkannt worden ist. Sie sind zur Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen jedoch auch ohne die weiteren Voraussetzungen aus Satz 1 berechtigt, wenn Sie Gegenansprüche aus demselben Vertrag geltend machen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann Ihrerseits nur aufgrund von Gegenansprüchen geltend gemacht werden, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

§10 Vertragliches Rücktrittsrecht bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl, Absage oder Abbruch der Weiterbildung durch den Kunden, bzw. Teilnehmer

(1) Wir können über etwaige gesetzliche Rücktrittsrechte hinaus auch dann mit einer Frist von mindestens fünf Werktagen vor Beginn der Weiterbildung vom Vertrag zurücktreten, falls die für die Weiterbildung vorgesehene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Etwaig Ihrerseits bereits entrichtete (Weiterbildungs-)gebühren werden zurückerstattet.

(2) Sollten Sie Ihre Teilnahme bzw. diejenige des für Sie teilnehmenden Dritten stornieren wollen (nachfolgend „Absage“), so fallen bei Absage

a) von 60 bis 45 Tagen vor dem ersten Modul die Anmeldegebühr

b) von 44 Tagen bis 30 Tagen vor dem ersten Modul 50% der Weiterbildungsgebühr

c) von 29 Tagen bis 7 Tagen vor dem ersten Modul 80% der Weiterbildungsgebühr

d) von weniger als 7 Tagen vor dem ersten Modul die komplette Trainingsgebühr

an. Wir werden uns jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was wir infolge des Unterbleibens der Teilnahme ersparen oder durch anderweitige Verwendung unserer Dienste erwerben konnten.

Sie sind alternativ auch berechtigt uns rechtzeitig vor Weiterbildungsbeginn eine geeignete Ersatzperson, die an der Weiterbildung teilnehmen wird, zu benennen.

(3) Sollte der Teilnehme die Weiterbildung abbrechen und ist dies nicht durch vertragswidriges Verhalten unsererseits veranlasst, so fällt grundsätzlich die volle Weiterbildungsgebühr an. Wir werden uns jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was wir infolge des Unterbleibens der Teilnahme ersparen oder durch anderweitige Verwendung unserer Dienste erwerben konnten.

§11 Zertifizierung

Die Weiterbildung schließt mit dem vom Veranstalter ausgestellten Zertifikat: „Zertifizierte/r Outdoor Guide“. Grundlagen hierfür sind eine Teilnahme an mind. 80 Prozent der Gesamtweiterbildungszeit sowie eine bestandene Abschlussprüfung. Ein Abschlusszeugnis führt alle durchlaufenen Ausbildungsinhalte auf. Bei erfolgreicher Teilnahme am Modul „Erste Hilfe Outdoor“ erhalten Teilnehmer zusätzlich einen offiziellen „Nachweis für die Ausbildung in erster Hilfe“.

§12 Ausschluss von Teilnehmern

(1) Teilnehmer, die durch ihr äußeres Erscheinungsbild und / oder durch Äußerungen rassistisches, sexistisches, Völker verachtendes oder faschistisches / extremistisches Gedankengut propagieren, können von der Trainingsteilnahme ausgeschlossen werden.

(2) Dies gilt auch für Teilnehmer, welche das Training in anderer Art und Weise zu stören versuchen. In dem Training ist insbesondere jegliches Mitführen bzw. jeglicher Konsum von Rauschmitteln (auch Alkohol) und das Mitführen und der Einsatz von Waffen untersagt.  

(3) Bei Zuwiderhandlungen kann – je nach Schwere der Pflichtverletzung – der teilweise oder auch vollständige Ausschluss aus dem Training erfolgen. Im Übrigen gilt § 628 BGB.

§13 Haftung

(1) Wir leisten Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:  

a) Die Haftung bei Vorsatz oder aus Garantie bleibt unbeschränkt.

b) Im Falle grober Fahrlässigkeit haften wir 

aa) gegenüber Unternehmern in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens, soweit es sich nicht um eine so wesentlichen Pflicht handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie daher regelmäßig vertrauen dürfen (sog. Kardinalpflicht), jedoch

bb) gegenüber Verbrauchern haften wir für grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt.

c) Verletzen wir im Übrigen einfach fahrlässig eine Kardinalpflicht, so haften wir nur in Höhe des für uns bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.

d) Befinden wir uns mit unserer Leistung in Verzug, so haften wir auch für Zufall, es sei denn, der Schaden wäre auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten.

e) Im Übrigen ist eine Haftung durch uns für einfache oder geringere Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(2) Wir behalten uns den Einwand des Mitverschuldens vor.

(3) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(4) Die vorstehenden Absätze des §11 (Haftung) gelten nicht im Falle der Verletzung von Leben, des Körpers, der Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

§14 Höhere Gewalt

(1) Soweit das Training aufgrund von höherer Gewalt (d.h. ein außergewöhnliches, betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrungen nicht vorhersehbar ist und mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch die äußerste, vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann), wie insbesondere Krieg, Naturkatastrophen (z.B. Sturm, Felssturz, Überschwemmungen, anhaltende Dürre), hoheitliche Anordnungen, Epidemien oder gar Pandemien, die von der Weltgesundheitsorganisation als Koordinationsbehörde der Vereinten Nationen für das internationale öffentliche Gesundheitswesen als solche anerkannt werden, oder ähnliche schwerwiegende Ereignisse, nicht stattfinden kann, d.h. wir unsere gegenseitigen Leistungspflichten nicht oder nicht ordnungsgemäß erbringen können und keiner von uns diese zu vertreten hat werden die betroffenen gegenseitigen Verpflichtungen nach Kenntnisnahme des Ereignisses höhere Gewalt für dessen Dauer ausgesetzt. Nicht zu vertreten hat der jeweilige Vertragspartner den Eintritt des Ereignisses insbesondere dann, soweit er etwaige vertraglich vereinbarte oder sonst angemessene Vorkehrungen gegen den Eintritt und/oder die Auswirkungen eines solchen Ereignisses höherer Gewalt getroffen hat. In einem solchen Fall, kann keiner von uns Ansprüche auf Leistung des anderen oder Ersatz der dem anderen Teil dadurch entstandenen Schäden geltend machen.

(2) Wir stimmen uns im Falle höherer Gewalt unverzüglich ab und unterrichten einander über den aktuellen Stand.

(3) Wir werden beide alles vernünftigerweise Zumutbare tun, um die betroffene Verpflichtung dennoch erbringen zu können.

(4) Sollte die Wirkung der höheren Gewalt länger als 90 Tage andauern, hat jede Vertragspartei ein Rücktrittsrecht. In einem solchen Fall, kann keiner der beiden Vertragsparteien Ansprüche für die dadurch entstandenen Schäden geltend machen.

§15 Aufsichtspflicht

Bei minderjährigen Teilnehmern übernehmen die Erziehungsberechtigten bzw. der von den Erziehungsberechtigten autorisierte Betreuer die volle Aufsichtspflicht. Bei Kinderveranstaltungen ohne Begleitung einer autorisierten Aufsicht obliegt uns die allgemeine Aufsichtspflicht.

§16 Hinweis auf Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform für Verbraucher sowie Information i.S.d. §36 VSBG

(1) Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform wurde von der EU-Kommission eingerichtet und über den folgenden Link zugänglich gemacht: http://ec.europa.eu/consumers/odr

(2) Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).

§17 Rechtswahl, Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Handelt der Kunde als Verbraucher (§ 13 BGB) und hat er seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, so bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt.

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen Weiterbildungsbedingungen ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Dresden, Deutschland, soweit nicht ein abweichender zwingender ausschließlicher Gerichtsstand von Gesetzes wegen besteht.

Stand: Juni 2022